97% aller 14- bis 49-Jährigen haben ein Smartphone. Die Bürger*innen denken digital. Was fehlt noch, damit auch die Amtssprache digital wird?
Um umfassend und tiefgreifend die Serviceprozesse zu digitalisieren sind die hard facts vorhanden: digitale Werkzeuge, gesetzliche Grundlagen und finanzielle Ressourcen stehen bereit. Jetzt fehlt noch eine „Digitalkultur“, die konsequent digitale Lösungen nutzt. Was heißt „Digitalkultur“?
Wann wird § 23 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz geändert? Schauen wir zusammen in die Glaskugel.