Unsere Gesellschaft wird digitaler und Bürger:innen erwarten vom Staat schlanke, digitale Prozesse. Doch die Art, wie Gesetze erarbeitet werden, hat sich seit Jahrzehnten kaum verändert. Das Resultat: Gesetze, die nicht wirklich digitaltauglich sind.
Ändern soll dies der Digitalcheck. Der DigitalService wurde damit beauftragt, die konzeptionellen Grundlagen für dieses wichtige Instrument einer digitaltauglichen Gesetzgebung zu erarbeiten.
Die Entwicklung erfolgt iterativ, interdisziplinär, nutzerzentriert und über Ressort-Grenzen hinweg. Hierzu wurde eine interministerielle und interdisziplinäre Arbeitsgruppe aufgesetzt, die die inhaltliche und methodische Entwicklung begleitet.
Die Erfahrungen aus der Nutzung durch Legist:innen und den Normenkontrollrat werden fortlaufend ausgewertet und in nachfolgende Iterationen eingebracht.”